Geprüfte Barrierefreiheit



- Geprüfte Barrierefreiheit für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer
- Geprüfte teilweise Barrierefreiheit für blinde Menschen
- Information zur Barrierefreiheit für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen sowie für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen
Das Kennzeichen „Information zur Barrierefreiheit“ signalisiert, dass detaillierte und geprüfte Informationen zur Barrierefreiheit für alle Personengruppen vorliegen.
Das Kennzeichen „Barrierefreiheit geprüft“ bedeutet, dass zusätzlich die Qualitätskriterien für bestimmte Personengruppen teilweise oder vollständig erfüllt sind.

Damit Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer sich bei uns sicher bewegen können
Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“. Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es steht ein gekennzeichneter Parkplatz für Menschen mit Behinderung zur Verfügung (Stellplatzgröße: 310 cm x 500 cm; Entfernung zum Eingang ca. 20 m).
- Der Weg zwischen Parkplatz, Bushaltestelle und Eingang ist leicht begeh- und befahrbar und weist eine Steigung von 6% über eine Strecke von 9 m auf.
- Der Zugang zum Gebäude erfolgt über den Aufzug oder eine Treppe mit 5 Stufen.
- Die Aufzugskabine ist 97 cm x 160 cm groß (Breite x Tiefe).
- Alle Durchgänge/Türen sind mind. 90 cm breit.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume sind ebenerdig oder per Aufzug erreichbar.
- Der Rezeptionstresen ist an der niedrigsten Stelle 75 cm hoch. Es gibt eine alternative Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen.
- Im Frühstücksraum sind unterfahrbare Tische vorhanden.
- Angebotene Hilfsmittel: Rollstuhl, Rollator, Dreiräder für Erwachsene, Schutzgitter für die Betten, elektrische Aufstehhilfe
- Die Bewegungsflächen neben dem Bett sind links 114 cm x 160 cm und rechts 130 cm x 160 cm groß.
- Ein Pflegebett kann zur Verfügung gestellt werden.
- Die Bewegungsflächen im Sanitärraum betragen:
- links neben dem WC 160 cm x 70 cm, rechts 38 cm x 70 cm;
- vor dem WC, dem Waschbecken und der Tür mind. 134 cm x 180 cm.
- Beidseitig am WC sind hochklappbare Haltegriffe vorhanden.
- Das Waschbecken ist unterfahrbar und der Spiegel im Stehen und Sitzen einsehbar.
- Die schwellenlos begehbare Dusche ist 120 cm x 120 cm groß. Es sind ein Duschstuhl und ein Haltegriff vorhanden.
- Es ist kein Alarmauslöser (Alarmknopf, Schnur) vorhanden.
- Die Bewegungsflächen neben dem Bett sind mind. 150 cm x 150 cm.
- Ein Pflegebett kann zur Verfügung gestellt werden.
- Die Bewegungsflächen im Sanitärraum betragen:
- links neben dem WC 29 cm x 70 cm, rechts 130 cm x 70 cm;
- vor dem WC, dem Waschbecken und der Tür mind. 130 cm x 180 cm.
- Beidseitig am WC sind hochklappbare Haltegriffe vorhanden.
- Das Waschbecken ist unterfahrbar und der Spiegel im Stehen und Sitzen einsehbar.
- Die schwellenlos begehbare Dusche ist mind. 120 cm x 120 cm groß. Es sind ein Duschstuhl und ein Haltegriff vorhanden.
- Es ist kein Alarmauslöser (Alarmknopf, Schnur) vorhanden.
- Die Bewegungsflächen im Sanitärraum betragen:
- links neben dem WC 67 cm x 61 cm, rechts 67 cm x 61 cm;
- vor der Tür, dem WC und dem Waschbecken mind. 140 cm x 170 cm.
- Beidseitig am WC sind hochklappbare Haltegriffe vorhanden.
- Das Waschbecken ist unterfahrbar und der Spiegel im Stehen und Sitzen einsehbar.
- Es ist ein Alarmauslöser (Alarmknopf, Schnur) vorhanden.
- Die Bewegungsflächen im Sanitärraum betragen:
- links neben dem WC 67 cm x 61 cm, rechts 80 cm x 61 cm;
- vor der Tür, dem WC und dem Waschbecken mind. 140 cm x 170 cm.
- Beidseitig am WC sind hochklappbare Haltegriffe vorhanden.
- Das Waschbecken ist unterfahrbar und der Spiegel im Stehen und Sitzen einsehbar.
- Es ist ein Alarmauslöser (Alarmknopf, Schnur) vorhanden.

Damit Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen sich bei uns orientieren können
Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für blinde Menschen“. Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Assistenzhunde dürfen mitgebracht werden.
- Der Außenweg hat eine visuell kontrastreiche oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
- Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
- Es können teilweise die Wände als Orientierungsleitlinien oder andere bauliche Elemente als Orientierung genutzt werden.
- Die Hausbeschilderung ist in gut lesbarer, kontrastreicher Schrift gestaltet.
- Der Zugang zum Gebäude erfolgt über 5 Stufen oder über einen Aufzug. Die Stufen sind nicht mit visuell oder taktil kontrastreichen Kanten gestaltet. Handläufe sind vorhanden. Im Aufzug erfolgt die Bestätigung eines Notrufs akustisch. Die Halteposition wird durch Sprache angesagt.
- Es sind keine Karussell- oder Rotationstüren vorhanden.
- Räume und Flure sind überall hell ausgeleuchtet.
- Es sind keine Hindernisse, z. B. in den Weg/Raum ragende Gegenstände, vorhanden.
- Informationen sind in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.

Damit sich Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen bei uns wohlfühlen können
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Bei einem akustischen Alarm erscheint kein optisch wahrnehmbares Blink- oder Blitzsignal.
- Im Tagungsraum steht eine FM-Anlage zur Verfügung.
- Im Aufzug wird der abgehende Notruf nicht optisch bestätigt.
- Es ist mindestens eine frei verfügbare Steckdose in der Nähe des Bettes vorhanden.
- Es steht ein kostenloser WLAN-Zugang zur Verfügung.
- Das Anklopfen an die Zimmertüren wird nicht durch ein Blinksignal angezeigt.
- Es sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld einschränken.
- Es gibt Sitzbereiche mit geringen Umgebungsgeräuschen (z. B. Sitzecke, separater Raum).

Damit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen bei uns selbstständig übernachten können
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Name und Logo des Betriebes sind von außen klar erkennbar.
- Visitenkarten/Prospekte mit Anschrift und Telefonnummer des Gastgebers liegen im Zimmer aus.
- Das Ziel des Weges ist meist in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
- Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
- Es gibt keine Informationen in leichter Sprache.
- Informationen sind nicht mit Piktogrammen oder Bildern dargestellt.